Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.03.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87   

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https://dejure.org/1988,383
BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87 (https://dejure.org/1988,383)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1988 - 7 C 88.87 (https://dejure.org/1988,383)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1988 - 7 C 88.87 (https://dejure.org/1988,383)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile - Teileinrichtungen - Sicherheitstechnik - Aufbearbeitungsanlage - Kernbrennstoffe - Eingangslager - Brennelemente - Anlagewache - Außenzaun

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AtG § 7 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 21
  • NVwZ 1988, 1022
  • NVwZ 1988, 1024
  • DVBl 1988, 973
  • DVBl 1988, 976
  • DVBl 1989, 345
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87
    Entscheidend ist, daß die in § 7 Abs. 1 AtG bezeichneten zweckgerichteten Tätigkeiten (Arbeitsprozesse) einer einheitlichen atomrechtlichen Kontrolle in Gestalt von Errichtungs- und Betriebsgenehmigung(en) bedürfen, unabhängig davon, ob die einzelnen Schritte des jeweiligen Prozesses in einer Einzelanlage oder in einer Mehrzahl von Teilanlagen stattfinden, die räumlich, betrieblich und durch den besagten Zweck, hier die Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe, miteinander verbunden sind; denn Ausgangspunkt für die Auslegung des Anlagenbegriffs hat die Erwägung zu sein, "daß das Genehmigungserfordernis nach § 7 Abs. 1 AtG in erster Linie dem nuklearspezifischen Gefahrenschutz dient und daher der dem Atomgesetz zugrundeliegende Schutzzweck (§ 1 Abs. 2 AtG) den Anlagenbegriff des § 7 Abs. 1 AtG entscheidend prägt" (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 , Wyhl-Urteil).

    Der Senat hat sich im Wyhl-Urteil (BVerwGE 72, 300 ) mit dem Begriff der Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen befaßt und darunter nur den Reaktor und nicht schlechthin das Kernkraftwerk verstanden.

    Nach dem Wyhl-Urteil des Senats (BVerwGE 72, 300 ) sind als Nebeneinrichtungen genehmigungspflichtig solche Einrichtungen, die mit dem "Anlagekern" in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen und "die seinen gefahrlosen Betrieb überhaupt erst ermöglichen", oder - mit anderen Worten - "erforderlich sind, um eine unzulässige radioaktive Strahlung - sei es beim bestimmungsgemäßen Betrieb, sei es beim Störfall - auszuschließen".

  • BVerwG, 06.07.1984 - 7 C 71.82

    Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei wesentlicher

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87
    Auch die vom Verwaltungsgerichtshof angeführte Entscheidung des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 7 C 71.82 - (BVerwGE 69, 351) gibt für eine enge, nuklearspezifisch gefährliche Teile ausklammernde Auslegung des Anlagenbegriffs in § 7 Abs. 1 AtG nichts her.

    Abgesehen davon, daß diese Entscheidung nicht das Atomrecht, sondern das Immissionsschutzrecht betraf, ging es auch dort um die Frage, ob der - immissionsschutzrechtliche - Anlagenbegriff auf solche (Neben-)Einrichtungen auszudehnen ist, die als solche keine unmittelbare Bedeutung für den immissionsschutzrechtlichen Schutzzweck haben, aber "mit dem eigentlichen Anlagekern in einem betrieblichen und darüber hinaus auch in einem räumlichen Zusammenhang stehen und für das Emissionsverhalten oder die Sicherheit der Anlage Bedeutung haben können" (BVerwGE 69, 351 ).

  • OVG Berlin, 22.12.1986 - 2 A 4.85
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87
    Insofern bestimmt der Errichter der Anlage mit seinem Genehmigungsantrag - im Rahmen des gesetzlichen Anlagenbegriffs - den Genehmigungsgegenstand (so auch OVG Berlin, Beschluß vom 22. Dezember 1986, NVwZ 1988, 181 ).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87
    Der Errichter der Anlage und Drittbetroffene haben im Gegenteil aus Gründen eines effektiven Rechtsschutzes ein Interesse daran, daß über die Genehmigungsfähigkeit eines auf einen einheitlichen Zweck gerichteten, aber aus einer Mehrzahl von Teilanlagen bestehenden Vorhabens an dem ausgewählten Standort in einem möglichst frühen Stadium des Verwaltungsverfahrens im ganzen, nämlich unter Einbeziehung aller nuklearspezifisch gefährlichen Teilanlagen, entschieden wird und daß auch der Rechtschutz insoweit möglichst früh einsetzt und nicht erst in einem fortgeschrittenen Stadium der verwaltungsmäßigen Abwicklung und der baulichen Verwirklichung des Vorhabens, wenn die dann noch zu treffenden und gegebenenfalls von den Gerichten zu überprüfenden Entscheidungen durch die Standortwahl, durch vorangegangene Verwaltungsentscheidungen und bereits erbrachte Investitionen faktisch vorgeprägt sind (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 26. Januar 1988 - I BvR 1561/82 - DVBl. 1988, 342 ).
  • BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07

    Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen;

    Mit der Neuregelung ist klargestellt, dass ein Zwischenlager im Sinne des § 6 Abs. 3 AtG, in dem Kernbrennstoffe in Transport- und Lagerbehältern in einem gesonderten Lagergebäude trocken aufbewahrt werden, kein Teil der genehmigten Kernkraftanlage ist und damit keiner Änderungsgenehmigung nach § 7 AtG bedarf, wie es vor der Neuregelung nahegelegen hätte (vgl. Urteile vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 und vom 4. Juli 1988 - BVerwG 7 C 88.87 - BVerwGE 80, 21 ).

    Das Genehmigungserfordernis nach § 7 Abs. 1 AtG erfasst außer dem Reaktor auch alle mit ihm in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehenden Einrichtungen, die seinen gefahrlosen Betrieb im Sinne des auf Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung, Spaltung oder (Wieder-) Aufarbeitung von Kernbrennstoffen gerichteten Arbeitsprozesses einschließlich Einlagerung der Brennelemente und anlageninterner Kompaktlagerung im Abklingbecken ermöglichen (Urteile vom 19. Dezember 1985, a.a.O. S. 329 und vom 4. Juli 1988, a.a.O. S. 26 f.).

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Die Entscheidung nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO ist keine Rechtsmittelentscheidung gegen die in der Vorinstanz im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes getroffene Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1988 - BVerwG 7 C 88.87 - BVerwGE 80, 16 ).
  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Der Träger des Vorhabens bestimmt mit seinem Genehmigungsantrag und dem darin vorgestellten konkreten Konzept den Genehmigungsgegenstand (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1988 - BVerwG 7 C 88.87 - BVerwGE 80, 21 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1988 - 7 B 34.88   

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https://dejure.org/1988,1520
BVerwG, 09.03.1988 - 7 B 34.88 (https://dejure.org/1988,1520)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1988 - 7 B 34.88 (https://dejure.org/1988,1520)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1988 - 7 B 34.88 (https://dejure.org/1988,1520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2552
  • NVwZ 1988, 1022 (Ls.)
  • DVBl 1988, 541
  • DÖV 1988, 560
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 110.81

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1988 - 7 B 34.88
    Ob das Berufungsgericht bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG von der ihm eingeräumten Möglichkeit der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluß Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen, das nur bei sachfremden Erwägungen oder grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft ist (BVerwG, Beschluß vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Der Betreiber kann sich nicht darauf berufen, daß der Genehmigungsbescheid - wie hier die bestandskräftige Baugenehmigung - keine konkreten Anforderungen an den Schutz der Nachbarschaft stellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 1988 - BVerwG 7 B 34.88 - DVBl 1988, 560 = NJW 1988, 2552 = Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 1 und vom 26. August 1988 - BVerwG 7 B 124.88 - NVwZ 1989, 257 = NuR 1989, 256 = Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 2).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Zwar handelt es sich bei der Regelung der Voraussetzungen und Folgen einer Einbürgerungsrücknahme nicht allein um Verwaltungsverfahrensrecht im Sinne des Art. 84 Abs. 1 GG, sondern auch um materielles Staatsangehörigkeitsrecht (vgl. BVerwGE 74, 357 ; BVerwG, Beschluss vom 9. März 1988, NJW 1988, S. 2552), für das nach Art. 73 Nr. 2 GG eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht.
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Er verkennt zwar nicht, daß die Erteilung einer bauaufsichtlichen Genehmigung die Immissionsschutzbehörde nicht daran hindert, zur Durchsetzung der Betreiberpflichten nach § 22 Abs. 1 BImSchG nachträgliche Anordnungen zu erlassen, selbst wenn es möglich gewesen wäre, bereits im Rahmen der Baugenehmigung eine entsprechende Auflage zu erteilen (vgl. Beschluß des Senats vom 9. März 1988 - BVerwG 7 B 34.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 1 = DÖV 1988, 560 = DVBl. 1988, 541; Beschluß vom 26. August 1988 - BVerwG 7 B 124.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 2 = DÖV 1989, 400 = NVwZ 1989, 257).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    § 24 Satz 1 BImSchG ermächtigt die Behörde zu Anordnungen auch gegenüber baurechtlich bereits genehmigten Anlagen allein schon dann, wenn die Anlage aktuell nicht den Anforderungen gem. § 3 Abs. 1, § 22 BImSchG entspricht; dem behördlichen Rückgriff auf § 24 Satz 1 BImSchG steht mithin eine bestandskräftige Baugenehmigung, die eine von einer immissionsschutzrechtlichen Anordnung betroffene Anlage oder Nutzung baurechtlich legalisiert, nicht entgegen (BVerwG, B.v. 9.3.1988 - 7 B 34.88 - NJW 1988, 2552 = juris Rn. 4; U.v. 24.9.1992 - 7 C 6.92 - BVerwGE 91, 92 = juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 15.3.1999 - 14 B 93.1542 - BayVBl 2000, 210 = juris Rn. 23 ff.; VG Karlsruhe, U.v. 14.10.2015 - 9 K 636/14 - juris Rn. 61; Sparwasser/Heilshorn in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Februar 2019, zu § 24 BImSchG Rn. 28 ff., 54; Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Stand: Dezember 2018, Art. 54 Rn. 193).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 17/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

    Die weiteren Voraussetzungen, unter denen nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht die Rücknahme oder der Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts zulässig ist, brauchen nicht vorzuliegen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31.01.2001 - 1 B 478/99 -, a.a.O. RdNr. 6; Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, a.a.O., § 56 RdNr. 239; ferner BVerwG, Beschl. v. 09.03.1988 - BVerwG 7 B 34.88 -, juris RdNr. 4 zum Verhältnis einer Anordnung nach § 24 BImSchG zu einer vorangegangenen Baugenehmigung).
  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 B 21.1473

    Lärmbelastung des Nachbarn durch ein Feuerwehrgerätehaus

    § 24 Satz 1 BImSchG ermächtigt die Behörde zu Anordnungen auch gegenüber baurechtlich bereits genehmigten Anlagen allein schon dann, wenn eine Anlage nicht den aktuellen Anforderungen gem. § 3 Abs. 1, § 22 BImSchG entspricht; dem behördlichen Rückgriff auf § 24 Satz 1 BImSchG steht mithin eine bestandskräftige Baugenehmigung, die eine von einer immissionsschutzrechtlichen Anordnung betroffene Anlage oder Nutzung baurechtlich legalisiert, nicht entgegen (BVerwG, B.v. 9.3.1988 - 7 B 34.88 - NJW 1988, 2552 = juris Rn. 4; U.v. 24.9.1992 - 7 C 6.92 - BVerwGE 91, 92 = juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 15.3.1999 - 14 B 93.1542 - BayVBl 2000, 210 = juris Rn. 23; Enders a.a.O. zu § 24 BImSchG Rn. 16; Sparwasser/Heilshorn in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Mai 2021, zu § 24 BImSchG Rn. 28 ff., 54; Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, Stand: Mai 2021, Art. 54 Rn. 193).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Grundsätzlich gilt, dass der betriebsführende Nachbar auch als Inhaber einer uneingeschränkten Baugenehmigung für die Tierhaltung dazu verpflichtet ist, die sich aus § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG ergebenden Grundpflichten einzuhalten; diese können nach § 24 BImSchG durchgesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.3.1988 - 7 B 34.88 -, NJW 1988, 2552; Urt. v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 -, BVerwGE 98, 235 = NVwZ 1996, 379; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 240).
  • VGH Bayern, 23.06.2017 - 15 ZB 16.920

    Unzulässigkeit einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben zum

    Dazu gehört etwa ein im Wege der Verpflichtungsklage durchzusetzender Anspruch auf Erlass einer Anordnung nach § 24 BImSchG (im Falle einer Ermessensreduzierung) oder ein im Wege der (Neu-) Bescheidungsklage durchzusetzender Anspruch auf fehlerfreie Ermessensbetätigung zur Durchsetzung der Anforderungen des § 22 BImSchG auch bei einer baurechtlich bereits genehmigten Anlage (vgl. BVerwG, B.v. 9.3.1988 - 7 B 34.88 - UPR 1988, 345; BayVGH, v. 24.8.2007 - 22 B 05.2870 - UPR 2008, 153; B.v. 29.1.2010 - 14 CS 09.2821 - juris Rn. 12; B.v. 11.8.2014 - 15 CS 14.740 - juris Rn. 23; B.v. 14.7.2015 - 15 ZB 14.1067 - juris Rn. 16; B.v. 9.5.2017 - 9 CS 16.1241 - juris Rn. 21; VGH BW, U.v. 23.10.2001 - 10 S 141/01 - DVBl. 2002, 709 = juris Rn. 26 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 79/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

    Die weiteren Voraussetzungen, unter denen nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht die Rücknahme oder der Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts zulässig ist, brauchen nicht vorzuliegen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31.01.2001 - 1 B 478/99 -, a.a.O. RdNr. 6; Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, a.a.O., § 56 RdNr. 239; ferner BVerwG, Beschl. v. 09.03.1988 - BVerwG 7 B 34.88 -, juris RdNr. 4 zum Verhältnis einer Anordnung nach § 24 BImSchG zu einer vorangegangenen Baugenehmigung).
  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7609/17

    Schutz des Nachbarn vor Luftverunreinigung durch Kaminofen

    So kann z.B. ein Anlagenbetreiber im Hinblick auf den Schutz der Nachbarschaft grundsätzlich auch nachträglich zur Erhöhung seines Schornsteins verpflichtet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.03.1988 - 7 B 34.88 - juris Rn. 4; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011 - 2 Bs 177/11 - juris Rn. 70).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 21/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

  • VGH Bayern, 12.05.2004 - 22 ZB 04.234

    Immissionsschutzrecht, soweit nicht nach der Natur der Sache ein anderer Senat

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10317/05

    Abwägungsfehlerfreie Sicherung des Ausgleichs von planbedingten Eingriffen in

  • VGH Bayern, 11.08.2014 - 15 CS 14.740

    Antrag des Mieters auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen

  • VG Karlsruhe, 14.10.2015 - 9 K 636/14

    Nachbarklage gegen Omnibusbetrieb im unbeplanten Innenbereich

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 15 ZB 14.1067

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage von Mietern gegen

  • OVG Sachsen, 31.01.2001 - 1 B 478/99

    Zulassung der Berufung; Zulassung eines Sonderbetriebsplan im Bergbau;

  • VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00248

    Gemeinbedarf (Sportanlage); Gebietserhaltungsanspruch (verneint); Mischgebiet

  • VG München, 16.08.2011 - M 8 SN 11.2458

    Eilantrag eines Mieters gegen Baugenehmigung für Biergarten, der auf

  • VG Ansbach, 21.06.2010 - AN 18 S 10.00316

    Fläche für Gemeinbedarf (Sportanlage); Gebietserhaltungsanspruch (verneint);

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.1997 - 21 A 1845/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Verfügung zur Untersagung der Nutzung einer

  • VGH Bayern, 04.07.2008 - 15 CE 08.1155

    Antrag des Nachbarn auf Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörde zur vorläufigen;

  • BVerwG, 22.02.1991 - 4 B 97.90

    Nachträgliche immissionsschutzrechtliche Auflage über die Verpflichtung zur

  • VG Wiesbaden, 26.08.1992 - III/1 G 398/91

    Anspruch eines Lehrers auf Einschreiten der Bauaufsicht wegen Belastung seines

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